Mai
Wird Dir Angst und Bange, wenn Du das Wort «Datenschutz-Grundverordnung 2018 (DSGVO)» hörst? Nur keine Sorge: in diesem Beitrag erklären wir Dir auf einen Blick, was sich ändert und ob Du von den Neuerungen betroffen bist.
Was ist die DSGVO und weshalb gibt es sie?
Am 25. Mai 2018 tritt in der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein. Ziel ist es, mehr Kontrolle über die Personendaten zu erhalten. Erreicht wird dies in dem die Unternehmen, welche Personendaten verarbeiten, zur Rechenschaft gezogen werden. Gleichzeitig wird der Rolle der Datenschutzbehörde mehr Bedeutung zukommen.
Was versteht man unter Personendaten? Das sind persönliche Daten, die von Unternehmen gespeichert und ausgewertet werden, während eine Person sich im Internet bewegt. Dazu gehören:
Was droht bei Nichteinhaltung der DSGVO?
Wenn die Verordnung nicht eingehalten wird drohen happige Geldbussen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Umsatzes des Unternehmens. Dies kann schnell existenziell bedrohlich werden, besonders auch für kleinere Unternehmen.
Bin ich von der DSGVO betroffen?
Die Schweiz ist doch gar nicht EU-Mitglied, warum das grosse Theater? Obwohl wir nicht Teil der EU sind, sind wir doch von der DSGVO betroffen. Grund: sobald Produkte oder Dienstleistungen in EU Ländern erworben werden können, oder Leute aus der EU Zugriff auf eine Website in der Schweiz haben und ihre Daten verarbeitet werden, muss die Verordnung eingehalten werden.
Anhand der folgenden Grafik siehst Du schnell, ob Du von der DSGVO betroffen bist:
Auch wer keine EU-Webseitenbesucher hat, ist gut beraten, sich jetzt schon mit dem Thema DSGVO auseinanderzusetzen. In der Schweiz soll die Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes voraussichtlich im Jahr 2019 in Kraft treten. Die Vorarbeit macht sich also bezahlt.
Was ändert sich mit der DSGVO?
Sowohl die User als auch die Website-Betreiber haben einige Änderungen in Kauf zu nehmen.
Es ist nötig, eine Datenschutzverordnungs-Seite auf der Website zu integrieren. Auf dieser Seite müssen die Website-Betreiber den Nachweis erbringen, dass die allgemeinen Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden.
Jede Information, die sich an die Öffentlichkeit oder betroffenen Personen richtet, muss einfach zugänglich und leicht verständlich sein.
User haben Recht auf Informationen, Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Benachrichtigung über Datenschutzverletzungen und Kindesschutz.