Mai
Die EU-Kommission hat Anfang März 2018 ihren „Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ vorgelegt. Bis Ende September sollen erste Massnahmen umgesetzt werden. Zeit, einige davon unter die Lupe zu nehmen.
Wie dringlich die nachhaltige Umgestaltung unserer Wirtschaft ist, zeigt ein Blick auf die klimabedingte Schadensbilanz: Durch extremes Wetter ausgelöste Katastrophen haben zwischen 2000 und 2016 um 46 Prozent zugenommen. Die wirtschaftlichen Verluste durch solche Ereignisse erhöhten sich zwischen 2007 und 2016 um 86 Prozent auf 117 Milliarden Euro pro Jahr. Sollte sich die Erde in Zukunft stärker als zwei Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau erwärmen, dürften solche Naturkatastrophen noch weiter zunehmen. Vermögenswerte von Banken und Versicherungen sind dadurch einem erhöhten Risiko ausgesetzt.
Wirtschaftsfaktor Klimaschutz
Die EU scheint erkannt zu haben, dass Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle bei der Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft sowie beim Übergang zu einer emissionsarmen, ressourcenschonenderen Kreislaufwirtschaft spielt. 2015 hat sie das Pariser Abkommen unterzeichnet und sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Dafür muss sie jährlich zwischen 180 und 230 Milliarden Euro investieren.
Als Sofortmassnahmen sollen mindestens 20 Prozent des EU-Haushalts unmittelbar in klimarelevante Ziele investiert werden. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) soll bis 2020 verlängert und das Investitionsziel auf 500 Milliarden Euro angehoben werden. Davon sollen mindestens 40 Prozent für Investitionen in Infrastruktur und Innovation zur Unterstützung von Klimaschutzprojekten bereitgestellt werden. Zusätzlich möchte die EU auch privates Kapital in nachhaltige Investitionen umlenken, wofür sie den Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums erstellt hat.
Massnahmen auf dem Prüfstand
Als erste und dringlichste Massnahme des Aktionsplans erachtet die EU-Kommission die Erarbeitung eines einheitlichen Klassifizierungssystems für nachhaltige Finanzinstrumente. Für Privatinvestoren ist es aktuell schwierig zu erkennen, welche Anlagen „nachhaltig“ sind und welche nicht, eine durchaus sinnvolle Massnahme also. Die EU-Kommission will in dieser Sache bis zum 2. Quartal 2018 eine Verordnung zu den Prinzipien der Taxonomie vorlegen. Zudem soll eine technische Expertengruppe einen Bericht zum Klassifizierungssystem ausarbeiten. Bis 2019 bilden Massnahmen zur Eindämmung des Klimawandels den Schwerpunkt, in Zukunft soll es aber weitere Themenbereiche abdecken.
Gestützt auf das gemeinsame Klassifizierungssystem soll in einem zweiten Schritt die Einführung einer Kennzeichnung (Label) für nachhaltige Finanzprodukte folgen. Hierzu soll bis zum 2. Quartal 2018 ein Bericht über eine EU-Norm für grüne Anleihen erstellt werden, der sich auf bereits bestehende Richtlinien stützt wie bspw. die Green Bond Principles. Zudem wird untersucht, inwieweit das EU-Umweltzeichen für bestimmte Finanzprodukte genutzt werden könnte.
Ebenfalls auf Basis des Klassifizierungssystems möchte die EU-Kommission prüfen, ob angemessenere Eigenkapitalanforderungen nötig sind, die das Risiko nachhaltiger Vermögenswerte von Banken und Versicherungsgesellschaften besser widerspiegeln. Das heisst, die Eigenkapitalanforderungen wären bei der Finanzierung von nachhaltigen Projekten dank des sogenannten „grünen unterstützenden Faktors“ geringer.
Die EU möchte zudem an die treuhänderische Pflicht von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern appellieren. Sie sollen bei Investitionsentscheidungen Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken einbeziehen. Die Kommission wird bis zum 2. Quartal 2018 einen Legislativvorschlag vorlegen. Einige Länder wie beispielsweise Frankreich haben dies bereits getan (Artikel 173 des Energiewendegesetzes).
Und nicht zuletzt sollen die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) angepasst werden, um die Bedürfnisse der Kunden im Bereich Nachhaltigkeit stärker zu beachten. Die EU-Kommission wird die delegierten Rechtsakte zu MiFID II und IDD bis zum 2. Quartal 2018 aktualisieren.
Fazit: Da tut sich was!
Insgesamt sind diese Bestrebungen sehr zu begrüssen. Die EU sieht im Bereich Nachhaltigkeit eindeutig Handlungsbedarf und hat einen straffen Aktionsplan entworfen.
Persönlich hoffe ich, dass einige Massnahmen schliesslich nicht zu kurz gegriffen sind.
„Persönlich hoffe ich, dass einige Massnahmen schliesslich nicht zu kurz gegriffen sind.“
So macht es durchaus Sinn zu definieren, was gewisse Finanzprodukte wie Green Bonds ausmacht. Es sollte aber nicht nur bei der Definition von „grünen Anleihen“ bleiben, denn Nachhaltigkeit umfasst auch soziale Belange. Dass die EU-Kommission ein Klassifizierungssystem erstellen will, begrüsse ich sehr und hoffe, dass ein solches mehr Klarheit bringen wird. Einem Label für Finanzprodukte kann ich hingegen nichts abgewinnen. Denn ein Label sagt zu wenig über die Nachhaltigkeitsqualität von Investments aus. Es würde lediglich zeigen, dass ein Produkt gewisse Kriterien wie zum Beispiel kontroverse Aktivitäten ausschliesst. Viel wichtiger wäre es, Anlegern aufzuzeigen, dass ihre Investments in nachhaltige Unternehmen und Organisationen fliessen, wie wir es bei der LGT mit dem LGT Sustainability Rating tun.
Darüber hinaus sollte der Aktionsplan der EU-Kommission keine falschen Anreize schaffen wie zum Beispiel mit angepassten Eigenkapitalanforderungen bei Projektfinanzierungen. Denn ein grünes Projekt ist nicht per se mit weniger Risiko verbunden. Die EU-Kommission würde hier über einige vielversprechendere Alternativen verfügen wie die Streichung der Subventionen für nicht-nachhaltige Bereiche oder die Einführung einer CO2-Steuer. Diese würden Investitionen automatisch in nachhaltige Projekte lenken.
Für den Moment heisst es also abwarten. Wir dürfen gespannt sein, ob die EU-Kommission ihren ambitiösen Fahrplan, das Finanzwesen in der EU nachhaltiger auszurichten, einhalten kann und was am Ende wirklich umgesetzt wird. Die Finanzinstitute in der EU und im angrenzenden Ausland machen bereits viel im Bereich Nachhaltigkeit. Diese Bestrebungen sollten von der EU-Kommission in ihrer Arbeit berücksichtigt und nicht ignoriert werden. Zudem ist zu hoffen, dass die legislativen Bestrebungen auch umsetzbar sind.
Autor: LGT Finanzblog – Ursula Finsterwald